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ambulante Operationen (z. B. Augen-OP)
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stationäre Aufenthalte (auch bei Kuren)
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vor- und nachstationäre Behandlungen (bestimmte Fristen)
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Strahlen- und Chemofahrten, Dialysefahrten
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Bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit einem der folgenden Merkzeichen "aG", "Bi" oder "H" oder bei Pflegestufe 2 oder 3 dürfen Sie sich außerdem zu
allen ambulanten Behandlungen fahren lassen.
Sollten Sie von Zuzahlungen nicht befreit sein, zahlen Sie lediglich Ihren gesetzlich festgesetzten Eigenanteil von 10% der Fahrkosten, mindestens 5 Euro, höchstens
jedoch 10 Euro pro Fahrt.
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter und übernehmen auch die Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse.