Wann dürfen Sie einen Krankentransport in Anspruch nehmen?

  • ambulante Operationen (z. B. Augen-OP)
  • stationäre Aufenthalte (auch bei Kuren)
  • vor- und nachstationäre Behandlungen (bestimmte Fristen)
  • Strahlen- und Chemofahrten, Dialysefahrten
  • Bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit einem der folgenden Merkzeichen "aG", "Bi" oder "H" oder bei Pflegestufe 2 oder 3 dürfen Sie sich außerdem zu allen ambulanten Behandlungen fahren lassen.

 

Sollten Sie von Zuzahlungen nicht befreit sein, zahlen Sie lediglich Ihren gesetzlich festgesetzten Eigenanteil von 10% der Fahrkosten, mindestens 5 Euro, höchstens jedoch 10 Euro pro Fahrt.

 

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter und übernehmen auch die Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse.

 

 

 

 

Zugelassen für alle Krankenkassen!